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Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung ist weiterhin möglich

Datum: 21.12.2020

Pressemitteilung des Jobcenters Vogtland

Der Gesetzgeber hat die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung bis zum 31. März 2021 verlängert. Angemessenes Vermögen wird weiterhin nicht geprüft. Kosten der Unterkunft werden in tatsächlicher Höhe übernommen.  

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen und soziale Härten abzufedern, hat der Gesetzgeber die Maßnahmen zum Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket bis zum 31. März 2021 verlängert. Das heißt, dass der vereinfachte Zugang zu Grundsicherungsleistungen beim Jobcenter Vogtland bis zum 31. März verlängert ist.  
Mit dem vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bietet der Gesetzgeber zudem den Selbstständigen über die Bundes- und Länderhilfen hinaus die Garantie, dass das Existenzminimum gesichert wird, die Menschen ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt.
Die Vermögensprüfung ist weiterhin für die ersten sechs Monate des Bewilligungszeitraumes ausgesetzt, wenn erklärt wird, dass über kein erhebliches Vermögen verfügt wird. Erspartes wird in den ersten sechs Monaten nicht angerechnet.  

Wenn ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung vorliegt, erkennt das Jobcenter die tatsächlichen Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten als Bedarf in den ersten sechs Monaten des Bezugs an.

Diese Regelungen gelten zum Teil auch für Weiterbewilligungsanträge, jedoch nur, wenn der Bewilligungs-zeitraum des Erstantrages nicht länger als sechs Monate betrug und wenn der Erstantrag in der Zeit vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 gestellt wurde.