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Unkomplizierte Rückerstattung von Eigenanteilen

Auf seiner gestrigen Sitzung beschloss der Kreisausschuss die Finanzierung der Kosten zur Erstattung von Elternbeiträgen für die Schülerbeförderung in Höhe von 200.000 Euro. 

Landrat Rolf Keil schlug dem Gremium vor, 20 Euro des Eigenanteils der Eltern zur Schülerbeförderung zurückzuerstatten. Damit würde dem Anliegen der betroffenen Eltern Rechnung getragen und eine unkomplizierte Lösung erzielt. Dem folgten die Kreisausschussmitglieder mehrheitlich.

Grund für die Rückerstattung war die Aussetzung der Schulbesuchspflicht infolge der Corona-Pandemie ab dem 16.03.2020. Ab diesem Zeitraum gab es vermehrt Anfragen wegen einer anteiligen Rückerstattung der Eigenanteile für das SchülerTicket Vogtland. Bis zum 16.04.2020 waren alle Schulen geschlossen und bis 17.05.2020 erfolgte eine schrittweise Öffnung.

Die Rückerstattung erfolgt per Antrag pauschal für volle zwei Monate beim mit der Schülerbeförderung beauftragten Zweckverband ÖPNV Vogtland (ZVV). Den Antrag finden Sie nebenstehend als pdf.

Verrechnungen auf das kommende Schuljahr werden nicht akzeptiert.

Die Anträge können dort ab sofort bis zum 30.11. 2020 gestellt werden.