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© 2002 Landratsamt Vogtlandkreis.

Förderung von Wirtschaft, Handwerk und Dienstleistungen im ländlichen Raum

Grundsätzliches Ziel ist, leerstehende und ungenutzte ländliche Bausubstanz wirtschaftlich zu nutzen

Die Demographie prognostiziert für den ländlichen Raum einen weiteren Bevölkerungsrückgang. Damit steht auch der Vogtlandkreis mit seinen Kommunen vor weiteren Herausforderungen. "Es ergeben sich grundlegend neue Anforderungen an die Infrastrukturen", hieß es von Landrat Dr. Lenk anlässlich des in der Kreisverwaltung stattgefundenen Workshops mit den vogtländischen Bürgermeistern und Vertretern der Kreishandwerkerschaft. Dabei sind Fragen der Mobilität und des Wegebaus ebenso betroffen, wie moderne Kommunikations- und Informationssysteme, wie die flächendeckende DSL-Erschließung, die Grundversorgung mit Energie, Wasser sowie die ärztliche Versorgung auf dem Lande und die Bildungsstruktur Kita und Grundschule.

Neue Ideen und Lösungen sind also gefragt, um die Lebensbedingungen auf dem Lande in die Zukunft zu führen. An erster Stelle nannte Lenk den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen, weil diese Voraussetzung sind für die Wirtschaftskraft und die Leistungsfähigkeit der Dörfer und wiederum Basis, damit junge Familien hier bleiben.

Einen Anreiz, so erläuterten Heiko Vogt vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sowie Ulrich Leisch, Sachgebiet Ländliche Förderung in der Landkreisverwaltung, ist die Förderrichtlinie ILE/2007. Von den bisher im Vogtland gebundenen Fördermitteln in Höhe von etwa 20 Millionen Euro floss bisher aber nur ein geringer Teil in den Bereich Wirtschaft, Handwerk und Dienstleistung.

Die Gründe dafür können vielschichtig sein: der Fördersatz, die Attraktivität des ländlichen Raumes, die am Bedarf orientierten Fördermaßnahmen, bislang fehlende DSL-Versorgung oder schlichtweg auch die Tatsache, dass dieses Fördermittelinstrumentarium in der Region vor allem in der Handwerkerschaft noch zu wenig bekannt ist. Die Kreishandwerkerschaft wurde deshalb gebeten, dieses Fördermittelangebot zu nutzen und verstärkt darüber in den eigenen Reihen zu informieren.

Eine Nachfrage lohnt sich, ermunterte Heiko Vogt, da die Förderichtlinie auch Ermessensspielräume bietet. Aus diesem Grund wurde den Bürgermeistern das Spektrum der Fördermöglichkeiten anhand von Beispielen vorgestellt. Grundsätzliches Ziel ist es unter anderem, leerstehende oder ungenutzte ländliche Bausubstanz für eine wirtschaftliche Nutzung zu gestalten. Als Beispiele nannten die Referenten u. a. die Umnutzung von LPG-Ställen, beispielsweise zu einer Werkstatt und Busreisefirma. Die Umnutzung eines Wohnhauses für ein Ingenieurbüro, aber auch die Förderung landwirtschaftlicher Vermarktung.

Für die Grundversorgung umgenutzte Gebäude können ebenfalls förderfähig sein und Zuschüsse sind vorgesehen für die Außenhülle von Gebäuden und für Investitionen, beispielsweise für Arztpraxen, Physiotherapien auf dem Lande, so weitere Beispiele, mit der der Referent Heiko Vogt aufwartete. Zuwendungsfähig wären zudem lokale Wärmenetze, die aus erneuerbarer Energie gespeist werden.

Ein interessanter Aspekt ist auch die Förderung von Spezialausstattung für betreute Reisen und/oder notwendige Nachrüstungen für Busse und Pflegedienste, die eine Barrierefreiheit schaffen. Auch notwendige Abbruchleistungen sind ebenso förderwürdig wie Projektmanagementleistungen, um anspruchsvolle Konzepte verwirklichen zu helfen. Letztere sind noch wenig nachgefragt, daher warb der Workshop auch für kreative Ideen, dies anzugehen.

Informationen und Rückfragen sind lohnenswert, u. a. unter www.smul.sachsen.de/Förderung/85.htm bzw. über die konkreten Ansprechpartner im Landratsamt, Sachgebiet Ländliche Förderung, Ulrich Leisch, Tel.: 03741 392-1940 sowie an der LfULG Dresden, Referat 31, Heiko Vogt unter 0351 89283107.

Ziele und Grundsätze der Förderung:

Warum? Beschäftigungswirkung und Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen.

Wo ? Investition in Orten bis 5.000 Einwohnern, nicht in Gewerbegebieten.

Wer? Kleinere und mittlere Unternehmen.

Was? Bauliche Maßnahmen an bestehenden Gebäuden, auch für gewerbliche Vermieter und Investitionen sowie Ausstattungen zur Grundversorgung.

Wie ? Nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis bezahlter Rechnungen und erbrachter Leistungen.

Zweckbindung? Zehn Jahre für bauliche Anlagen, fünf Jahre für Ausstattungen.

Inhaltliche Anforderungen? Betriebskonzept und Rentabilität, Arbeitsplatzkonzept (Sicherung oder Neuanschaffung).


Plauen, 12.02.2010