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Kleinkläranlagen

Insbesondere im ländlichen Raum sind Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben oder Sickerungsanlagen Bestandteil der Abwasserbeseitigung. Was im Wasser nach aktuellem Stand der Technik an Inhaltsstoffen drin sein darf und was nicht, ist gesetzlich geregelt.

Demnach müssen für den Ablauf aus Kleinkläranlagen die folgenden Werte mindestens eingehalten werden:

  • Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) mit 150 mg/l und
  • Biologischer Sauerstoffbedarf (BSB5) mit 40 mg/l.

Nähere Hinweise zum Thema finden Sie in unseren Merkblättern:

Das sollten Sie wissen

Formular

Rechtsgrundlage

Abwasserverordnung (AbwV), Anhang 1.