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Straßenbaustellen

Vor dem Beginn von (Bau-) Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Anordnung darüber einzuholen, wie die Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, außerdem ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist. Hierzu zählen auch Arbeiten auf Geh- und / oder Radwegen sowie Baugerüste und Containerstellung.

Zuständigkeiten des Landkreises:

  • für alle (Bau-) Maßnahmen an klassifizierten Straßen (Bundes-, Staats- und Kreisstraßen) im Kreisgebiet.

Hinweis: Ausgenommen sind die Territorien der Großen Kreisstädte im Vogtland: Auerbach, Oelsnitz, Plauen, Klingenthal und Reichenbach im Vogtland. Für Maßnahmen an kommunalen Straßen sind die Städte und Gemeinden zuständige Straßenverkehrsbehörde.  

Verfahrensablauf und benötigte Unterlagen:

  • Einholung eines Gestattungsvertrages / Sondernutzung bzw. einer Aufgrabegenehmigung beim zuständigen Baulastträger 
  • zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme beantragen Sie die Verkehrsrechtliche Anordnung
  • bei der Antragstellung sind folgende Angaben wichtig:
    • die genaue Lage der Arbeitsstelle
    • Benennung des Verantwortlichen mit Kontaktdaten
    • der Grund der Maßnahme
    • Vorschlag zur Sicherung der Arbeitsstelle 
    • für Bauunternehmer gilt: Vorlage eines Verkehrszeichenplans

Nach Durchführung eines Anhörungsverfahrens unter Beteilgung von Polizei, Straßenbaulastträger, Straßenmeisterei, Kommune sowie weiterer Stellen in Abhängigkeit von der Maßnahme und Art der Sperrung erhalten Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung.

Hinweis: Bitte nutzen Sie für die Beantragung das in der rechten Randspalte bereitgestellte Antragsformular. Dort finden Sie auch ein Merkblatt, in dem wir Ihnen alle Informationen zu diesem Thema zusammengestellt haben.

Aktuelle Verkehrsinformationen zu Straßensperrungen und Umleitungen finden Sie hier: