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Beantragung von Verkehrszeichen

Der Landkreis ist für die Anordnung von verkehrsregelnden Maßnahmen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen zuständig.

Hinweis: Ausgenommen sind die Territorien der Großen Kreisstädte im Vogtland:

  • Auerbach,
  • Oelsnitz,
  • Plauen,
  • Klingenthal und
  • Reichenbach im Vogtland.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) listet eine Vielzahl von Verkehrszeichen auf. So ist der Landkreis verpflichtet, "bei der Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen restriktiv zu verfahren und stets zu prüfen, ob die vorgesehene Beschilderung zwingend erforderlich ist". In den Paragraphen 39 und 45 der Straßenverkehrsordnung heißt es: Verkehrszeichen dürfen nur noch dort angeordnet werden, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist und die Gefahrenlage das "allgemeine Risiko" erheblich übersteigt.

 

  • Das Prinzip lautet."So wenig Verkehrszeichen wie möglich anordnen".

 

Hinweise oder Anträge zur Beschilderung, Markierung bzw. Verkehrseinrichtungen richten Sie bitte formlos an das Sachgebiet Verkehrslenkung und - Sicherung. Ihre Anregungen zur Entfernung von (überflüssigen) Verkehrszeichen nehmen wir ebenfalls gern entgegen.