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  • Forstliches Vermehrungsgut

    Forstliches Vermehrungsgut

    Auf dem Bild zu sehen sind viele Tannenzapfen in einem Sack.

Forstliches Vermehrungsgut

Forstliches Vermehrungsgut

Unsere Wälder erfüllen eine Vielzahl von Aufgaben, die eine weitreichende positive Auswirkung auf Mensch und Umwelt haben.
Um diesen Aufgaben dauerhaft gewachsen zu sein, ist eine Versorgung mit hochwertigem, standortangepasstem Vermehrungsgut für Wiederaufforstung und Waldumbau notwendig.
Aus diesem Grund darf Vermehrungsgut für forstliche Zwecke nur aus dafür ausgewählten und zugelassenen Beständen oder Plantagen gewonnen werden.
Die Forstbehörde hat hierbei die Aufgabe der Landesstelle nach Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) und ist für die Erntekontrolle, Ausstellung von Stammzertifikaten und die Kontrolle des Handels mit forstlichem Vermehrungsgut zuständig. Weiterhin ist sie für die Registrierung und Kontrolle von Unternehmen zuständig, die Ernte, Anzucht oder Handel mit forstlichem Vermehrungsgut durchführen möchten.

Anzeige der Ernte von forstlichem Vermehrungsgut

Die Anzeige der Ernte von forstlichem Vermehrungsgut bei der Forstbehörde hat nach FoVG mindesten 3 Werktage vor Beginn der Ernte durch das Ernteunternehmen zu erfolgen.

Weitere Informationen

Welche Herkünfte können im Vogtlandkreis geerntet werden:

Erntebestände im Vogtlandkreis (Stand 2017)
BaumartHerkunftsgebietBeständePlantagen
BAH 80107 1
MBI 80503 2
RBU 81014 1
RBU 81015 7
WLI 82306 2
SEI 81708 1
ELA 83704 12 1
GFI 84013 1
GFI 84015 25
GFI 84016 4
GKI 85107 1
GKI 85108 2 3
GKI 85111 3
GKI 85112 3
DGL 85306 6
WTA 82706 1

 

 

 

 

 

Quelle: Landratsamt Vogtlandkreis Forstbehörde